Warum steigen in Suhr die Stromkosten?

Mit den neuen Elektrizitätsreglementen sollen die Strompreise auch in Suhr rund 20% steigen. Liberalisierung des Strommarktes, heisst das Zauberwort: Die Zeche zahlen wir Konsumenten:

Das Debakel war vorhersehbar

Das Preisdebakel war voraussehbar. Von der Gesetzgebung her wäre es vermeidbar, doch das Verhalten der Elektriker überrollt den Gesetzesvollzug. Öffentlich rechtfertigt Josef Dürr, Direktor des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) die Preiserhöhungen so: «Das Gesetz verlangt eine Bewertung der Anlagen zu Anschaffungskosten.» Das ist nicht nur unkorrekt, sondern geradezu eine Manipulation! Die Stromversorgungsverordnung sagt ausdrücklich: «Als betriebsnotwendige Vermögenswerte dürfen höchstens berechnet werden: die Anschaffungs- bzw. Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen, die sich aufgrund der Abschreibungen ergeben.» Von einer Pflicht zur Erhöhung der Netzbewertung keine Rede!

Die Stromversorgungsunternehmen, die sich zu 90 Prozent im Eigentum von Gemeinden und Kantonen befinden, hatten ihre Netze aufgrund der Restbuchwerte bereits stärker abgeschrieben, als dies das heutige Gesetz vorsieht. Die Netze sind also von den Konsumenten längstens bezahlt worden. Eine Aufwertung auf den Anschaffungsrestwert ist zwar rechtlich möglich, aber nicht vorgeschrieben. Sie bedeutet, dass der Kunde das von ihm bezahlte Netz nochmals zahlt.

EX-Preisüberwacher Rudolf Strahm im Tagesanzeiger (5.9.08)

Haben auch die TBS für die Bewertung ihrer Anlagekosten nochmals Werte eingesetzt, die wir Stromkonsumenten bereits in den vergangenen Jahren bezahlt haben? Warum müssen die Einwohner und Eigentümer der TBS die selben Netzdurchleitungspreise zahlen, wie Dritte, die bisher diese Anlage nicht finanziert haben? Wie lässt sich dies mit einer entsprechend erhöhten Konzessionsabgabe der TBS an die Gemeinde und damit wieder zu Gunsten der Steuerzahler korrigieren?

Bevor wir den neuen Tarifen zustimmen, werden wir hier noch genauere Zahlen erhalten müssen.

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