Zuerst die Fakten:
1.
Die Kunsteisbahn Aarau (KEBA) und Trainigsplätze des FC Aarau stehen seit 1959 am Stadtrand Aarau neben dem Brügglifeld auf dem Gemeindegebiet von Suhr. Wie alle grossen Sportanlagen werden die nahen Wohnliegenschaften durch den Betrieb dieser Sportanlagen betroffen, sie haben zwar nahe Freizeitmöglichkeiten für sich und ihre Kinder, sie haben aber auch Immissionen zu dulden. Die Anlage ist beliebt, sie lockt jeden Winter tausende von Kinder, Erwachsene an zum freien Schlittschulaufen an, Eiskunstlauf, Eishockeyspiel und Curling. 1976 wurde sogar die Spiele der B-Weltmeisterschaft im Eishockey ausgetragen mit tausenden Zuschauern.
2.
Die nach Jahren dringend notwendige Erweiterung der KEBA war lange ein Trauerspiel der regionalen Zusammenarbeit, ein Beweis, dass grössere Sportanlagen kaum mehr finanzierbar sind. Alle, viele wollen davon profitieren, niemand bezahlen und niemand die Immissionen hinnehmen. Dass Aarau in Zeiten der noch besseren Finanzlage hier den Grossteil der 20 Mio für die Erneuerung der Anlage bezahlt hat und wenigstens Suhr und Buchs noch einen kleinen Anteil übernahmen, hat den Knoten gelöst, die KEBA wurde erneuert und auf den Winter 2016/17 eröffnet.
3.
Die Anwohner haben im dafür nötigen Baubewilligungsverfahren in Suhr (Standortgemeinde) hartnäckig und berechtigt ihre Einwände, ihre Anliegen (auf mehr Ruhe und Rücksichtnahme) eingebracht und verhandelt. Sie mussten zur Kenntnis nehmen, dass die Anlage in der öffentlichen Zone standortgerecht sei, dass die Anlage länger da stehe als die Einsprecher dort wohnen, die Häuser damit in voller Kenntnis der Immissionen der KEBA erworben worden sind. Gleichwohl hatten sie insoweit Erfolg, dass im Baubewilligungsverfahren Konzessionen gemacht werden mussten, dass die neue KEBA letztlich weniger Immissionen verursacht als früher. Viele auch unrealistische Forderungen der Anwohner blieben aber auf der Strecke. Und die kommen nun wieder…
4.
Weil der Bauherrschaft und der Baubewilligungsbehörde ein blöder Fehler unterlief: Als Betriebszeit wurde falsch die Zeit des öffentlichen Eislaufes festgeschrieben und der Abendbetrieb durch Eishockey, Kunsteislauf und Curling sowie die Pflege der Anlage „vergessen“. Niemand bemerkte den Fehler (oder haben die Einsprecher den Fehler bemerkt und triumphiert?), allen musste ja klar sein, dass 16.30 Uhr nicht das Ende des ganzen Betriebes sein konnte.
5.
Die Bewilligung wurde rechtskräftig, die Anlage gebaut.
6.
Als der Fehler den Verantwortlichen klar wurde, wurde er nicht umgehend mit einem neuen Verfahren formell und korrigiert: Man wollte wohl keine „schlafende Hunde“ wecken, nachdem man sah, wie ein Einsprecher im Beispiel des neuen Fussballstadiums im Torfeld Süd ein Verfahren über Jahre verzögern konnte. Ironie der Sache ist hier, dass der Einsprecher im Torfeld Süd die Verlegung des Fussballstadions Brügglifeld über Jahre verzögerte und die Anwohner von KEBA und Brügglifeld damit über Jahre länger den Immissionen beider Sportanlagen aussetzte. Die Sankt Florians Politik der Anstösser von beiden Anlagen behindert sich gegenseitig.
Fazit:
Im ersten Baubewilligungsverfahren wurde versucht, mit den Auflagen in der ersten Baubewilligung, alle Interessen gegeneinander abzuwägen. Weil die KEBA letztlich zonenkonform ist, konnten die Anliegen der Anwohner nur teilweise erfüllt werden. Aber immerhin ist die Anlage bereits heute leiser und Anwohner verträglicher als früher. Einige Anwohner nutzen nun den Fehler der Verantwortlichen aus, um von ihren Anliegen noch etwas mehr durch zu bringen. Sie drohen faktisch mit Blockierung der Anlage, bis diese finanziell kollabiert. Das kann so kaum geschützt werden.
Es bleibt für das echo die Erkenntnis, dass individuelle Interessen und öffentlichen Anliegen nicht selten aufeinanderprallen, dass es immer schwieriger wird für Behörden, diese Interessen auszugleichen. Die Verfahren werden immer anspruchsvoller bezüglich Genauigkeit und Professionalität und erfordern häufig auch grosse kommunikative Kompetenzen. Ob die Gemeindegrenze und die damit verbunden Kompetenz verschiedener Behörden hier nützlich gewesen ist, mag diskutabel sein. Sicher lassen sich aber derartige Abläufe nur noch mit gut ausgebildeten professionellen Verwaltungen und Behörden bewältigen. Entscheide der Behörden werde anderseits immer weniger akzeptiert und die ausgebauten rechtsstaatlichen Verfahren laden dazu ein, mit (auch querulatorischen) Eigeninteressen Verfahren zu blockieren.
Es wäre zu wünschen, dass hier nicht unter dem Eindruck derartiger Beispiele das Pendel zu stark auf die andere Seite ausschlägt und rechtsstaatlichen Mitwirkungsinstrumente geopfert werden. Und auch Hasstiraden gegen Private bis zu Drohungen und Beschimpfungen sind kontraproduktiv und falsch, auch wenn ein zur Schau getragener Eigennutz halt wenig Sympathie auslöst.
Immerhin sind nun wieder Gespräche unter den Betroffenen im Gange: Lösungen sind möglich, sie erfordern aber Kompromisse von beiden Seiten, auch von der öffentlichen Hand, die mit dem Fehler im Verfahren nun den Anwohnern nochmal etwas entgegenkommen muss. Die Hoffnung auf eine gute KEBA für alle stirbt zuletzt.