Der Mythos von der Gemeindeversammlung

Suhr hatte in den Jahren bis 1981 einen Einwohnerrat, erinnern können sich nur noch wenige daran. Suhr hatte damals wenige als 7000 Einwohner. Heute sind wir über 10’500 Einwohner (+50%!), Tendenz steigend, in 10 Jahren werden wir rund 12’000 (+70%! Zahlen aus Finanzplan Suhr) sein.

Der Aargau lässt Gemeindeorganisationen mit Einwohnerrat oder mit Gemeindeversammlung zu. Grund dafür ist, dass kleinere Gemeinden bis ca. 6 -7000 Einwohner sinnvollerweise mit einer Gemeindeversammlung fahren, grössere Gemeinden nur mit einem Einwohnerrat ausreichend demokratisch legitimiert sind, weil mit der Grösse der Gemeinde der Anteil der Stimmberechtigten an den Gemeindeversammlungen schnell sinkt. Suhr müsste auch ohne Fusion wieder einen Einwohnerrat haben, wenn man den Einbezug zumindest derjenigen, die an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen ernst nehmen will.

In Suhr nehmen regelmässig nur ca. 2-5% der Stimmberechtigten an den Gemeindeversammlungen teil, mehr als 15% hätten auch nicht Platz in der Bärenmatte. In Gemeindeversammlungen melden sich pro Geschäft nur Einzelne zu Wort, viele haben Mühe, in dieser gleichwohl grossen Versammlung öffentlich zu sprechen. Meist sprechen die Präsidenten der Parteien, insgesamt wohl selten mehr als es Mitglieder in einem Einwohnerrat hätte. Wer sich beim Ergreifen des Wortes zuerst für das Protokoll vorzustellen hat (und damit klar macht, dass man ihn nicht als politisch aktive Person kennt in der Gemeinde), macht sofort allen klar, dass er sich nur in diesem Geschäft engagiert, dass er offenbar nicht regelmässig an Gemeindeversammlungen teilnimmt. Detailabänderungen sind in Gemeindeversammlungen schwierig, mehr als ein-zweimal soll eine Person nicht sprechen, sonst wirkt das rechthaberisch. Eine Detailbesprechung würde das aber meist erfordern. Die Gemeindeversammlung führt damit zu einer starken Vormachtstellung des Gemeinderates, ist wenig demokratisch und hat vielleicht mehr zu tun mit einer emotionalen Vorstellung, an den Entscheidungen dabei gewesen zu sein, auch wenn die echte Mitwirkung gering geblieben ist.

Regierungsrat Hofmann hat im März 2016 anlässlich einer Würdigung des Zofinger Einwohnerrates bei seinem 50 Jahr Jubiläum folgende Bilanz zugunsten des Einwohnerrates gezogen (und Zofingen hat die gleiche Einwohnerzahl wie Suhr):

1. Eine stetige und wirksame Kontrolle der Gemeinderäte sowie der Verwaltung ist mit einer Gemeindeversammlung kaum möglich, sie ist auf jeden Fall in einem parlamentarischen System nachhaltiger und besser. Bei einer Versammlungsdemokratie hat der Gemeinderat in der Regel mehr Freiheiten und mehr Macht, es besteht oft eine sogenannte Informations-Asymmetrie zwischen dem Gemeinderat und den Bürgerinnen und Bürgern. Die Exekutive hat einen Informationsvorsprung. Ob Geschäfte wirklich hinterfragt und zusätzliche Informationen hartnäckig herausverlangt werden, hängt häufig vom Zufall bzw. davon ab, ob Einzelpersonen unbequem sind und nachhaken.

2. Einwohnerräte verfolgen die politischen Geschäfte über einen längeren Zeitraum. Ihnen kommt aus institutionellen Gründen eine konkret zugewiesene Verantwortung zu. Das ist gerade bei komplexen Projekten und bei einer mittelfristigen Finanzplanung, der ein immer grösseres Gewicht zukommt, von entscheidender Bedeutung.

3. Auch die erhöhte Sitzungskadenz bei Gemeindeparlamenten spricht für einen Einwohnerrat. Gemeindeversammlungen hingegen finden in der Regel bloss zweimal pro Jahr statt, wenn Budget und Rechnung anstehen.

4. Bei einem Einwohnerrat ist in der Regel eine fundiertere Vorbereitung durch den Gemeinderat bzw. die Verwaltung gewährleistet, nicht nur bei Vorlagen zu einzelnen Sachgeschäften, sondern auch bei Vorstössen wie Motionen, Interpellationen, Postulaten und einfachen Anfragen. Mit einigen wenigen, mündlich vorgetragenen Sätzen, wie dies unter „Varia“ an Gemeindeversammlungen oft vorkommt, lassen sich die Einwohnerrätinnen und Einwohnerräte nicht abspeisen.

5. Einwohnerrätinnen und Einwohnerräte bereiten sich besser auf Sitzungen vor und setzen sich vertiefter mit Sachfragen auseinander. Auf jeden Fall sollte es so sein. Zudem kann mit ständigen Kommissionen, wie mit der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission, das fachliche Wissen der Parlamentsmitglieder erhöht werden, was sich positiv auf die Qualität der Geschäfte und die Kontrolle gegenüber der Exekutive auswirkt.

6. Und schliesslich: Ein Gemeindeparlament ist durch allgemeine Wahlen demokratisch besser legitimiert als die oft kleine Anzahl und zufällige Zusammensetzung der an einer Gemeindeversammlung anwesenden Stimmberechtigten.

Für die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger ist die Gemeindeversammlung ein guter Ort, sich direkt und persönlich politisch einzubringen oder zumindest sich über die Themen orientieren zu lassen und sie mitzutragen. Auch für mich ist es regelmässig ein Treffen der Aktiven, mit einem sympathischen Imbiss zum Ausklang. Diese Abschaffung macht emotional Mühe, fällt Vielen schwer. Das mag tatsächlich für die regelmässigen Gemeindeversammlungsteilnehmer einer der eher negativen Punkte einer Fusion sein. Aber Hand aufs Herz: Wiegen diese Nachteile die Vorteile einer Fusion auf? Ist nicht das Interesse an einer gut auch auf neue Herausforderungen gerüsteten Gemeinde höher zu werten? Sind die politischen Entscheide nicht von einem Parlament besser ausdiskutiert und breiter demokratisch abgestützt?

Die Irrtümer von „echt Suhr“; 2. Teil, Das Lob der Gemeindeversammlung

Gemeindeversammlung_klein Das grosse Lob der Gemeindeversammlung, eigenständig, selbstbestimmt, demokratisch, Meinungen und Interessen offen vertreten, direkte Demokratie als wertvolles Gut…..schön und schön falsch: Endlose, unattraktive Abende in einem Gemeindesaal mit oft unnützen und nur selten wenigstens lustigen Voten. Anträge, bei denen auch der Sitzungsleiter den Durchblick verliert; Abstimmungen, die eigentlich so gar nicht hätten gemacht werden können, etc Den Rest des Beitrags lesen »