Öffentlichkeit

 ÖFFENTLICHKEIT UND DATENSCHUTZ

Am heutigen 1. Juli tritt das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und dasArchivwesen (IDAG) in Kraft. Unter dem Überbegriff «Öffentlichkeitsprinzip» werden öffentliche Organe verpflichtet, über Tätigkeiten und Angelegenheiten von allgemeinem Interesse zu informieren. Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten wird eingeschränkt oder verweigert, wenn dem ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse entgegensteht. Persönliche Daten von Drittpersonen müssen in der Regel anonymisiert oder gestrichen werden. Von vornherein keine Einsicht erhalten Gesuchsteller in Protokolle von nicht öffentlichen Sitzungen (Gemeinderat) sowie amtliche Dokumente von hängigen Geschäften. 

(me) © Aargauer Zeitung | Ausgabe vom 01.07.2008     

das gilt auch für die gemeinde suhr! eine diskussion kann nur entstehen, wenn über alle politischen grundlagen und fakten offen informiert wird. mit dem info-forum wurde ein anfang gemacht. das genügt aber noch nicht, weil regelmässig an diesem forum nur insider über genügend grundlagen verfügen, um (gescheite) fragen zu stellen oder mitzudiskutieren. finanzpläne, budgets (auch im detail), gemeindeversammlungsgrundlagen inkl. der nötigen fachberichte gehören auf die homepage der gemeinde. geheim, vertraulich ist nur, was persönlichkeitsrelevante private details enthält. was politische bedeutung hat ist öffentlich. meinungen, diskurse unter und von behörden sind mit den notwendigen grundlagen offenzulegen, sobald sich die behörde eine meinung gebildet hat. nur so kann wirklich eine öffentliche diskussion entstehen.